Qualifikation & Anerkennung
Alltagshilfe Augsburg – qualifiziert nach § 45a SGB XI
Als Anbieterin für Alltagshilfe in Augsburg und Umgebung bin ich qualifiziert zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag).
Die Schulung umfasste 30 Unterrichtseinheiten nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes sowie der AVSG Bayern.
Inhalte der Qualifikation:
- Betreuung und Alltagsbegleitung
- Ressourcenorientierte Unterstützung
- Kommunikation (auch bei Demenz)
- Haushaltsnahe Unterstützung unter Hygienestandards
- Notfallsituationen
- Datenschutz und Schweigepflicht
Leistungen können – je nach Pflegegrad – über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.
Ich biete keine Pflegeleistungen und keine Rechtsberatung an.